Beglaubigung, Legalisation, Apostille, Übersetzung
Beglaubigung
Das Prüfungsamt darf KEINE Abschlussdokumente beglaubigen!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass hierfür Gebühren zu entrichten sind. Da wir keine Gelder einnehmen dürfen, müssen Sie sich in diesem Fall an das Meldeamt Ihrer Stadt/Gemeinde wenden. In Freiburg ist die Bürgerberatung für die Beglaubigungen zuständig.
Legalisation
Sie möchten Ihre deutschen Abschlussdokumente im Ausland oder Ihre ausländischen Abschlussdokumente in Deutschland verwenden und benötigen hierfür eine Beglaubigung?
Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine sogenannte Legalisation oder durch eine sogenannte Apostille bestätigt. Ob eine Legalisation oder eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen.
Informationen zu den Beglaubigungsformen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland.
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die Haager Apostille ersetzt.
Wie beantrage ich eine Legalisation?
Die Legalisation wird in Deutschland von der zuständigen Auslandsvertretung des Landes vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Üblicherweise wird zu diesem Zweck eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen verlangt, gelegentlich auch eine weitere Beglaubigung, die als Endbeglaubigung (oder auch als Überbeglaubigung) bezeichnet wird.
Die Vorbeglaubigung Ihrer Dokumente erhalten Sie im
Student Service Center
International Admissions and Service
Sedanstr. 6
79098 Freiburg
Apostille
Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die Haager Apostille ersetzt.
Die Haager Apostille ist – ebenso wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.
Wie beantrage ich eine Apostille?
Für deutsche Urkunden wird die Haager Apostille von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Üblicherweise wird zu diesem Zweck eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen verlangt, gelegentlich auch eine weitere Beglaubigung (Endbeglaubigung).
Die Vorbeglaubigung Ihrer Dokumente erhalten Sie im
Student Service Center
International Admissions and Service
Sedanstr. 6
79098 Freiburg
Die Endbeglaubigung erfolgt durch das
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Königsstr. 46
70173 Stuttgart
Übersetzung
Die Universität Freiburg stellt die Urkunde, das Zeugnis, das Transcript of Records und das Diploma Supplement nur auf deutscher Sprache aus. Ausnahmeregelungen finden Sie hier!
Sollten Sie eine Übersetzung in eine andere Sprache benötigen, dann müssen Sie sich Ihre Dokumente von einem geprüften Übersetzer in die jeweilige Sprache übersetzen und beglaubigen lassen.