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Exmatrikulation

Ich möchte mein Studium abbrechen. Was muss ich tun?

Mit Exmatrikulation bezeichnet man die Abmeldung von der Universität. Studierende, die ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, werden Ende des Semesters, in dem sie ihre letzte Prüfung abgelegt haben (d.h. Ende September oder Ende März) automatisch exmatrikuliert. Studierende, die ihr Studium abbrechen möchten, müssen beim Studierendensekretariat die Exmatrikulation beantragen.

Information für Studierende in einem offenen Prüfungsrechtsverhältnis:
Mit der Exmatrikulation endet zwar die Mitgliedschaft in der Hochschule, die Exmatrikulation beendet jedoch nicht ein bestehendes Prüfungsrechtsverhältnis. Ungeachtet der Exmatrikulation ist daher eine einmal begonnene Prüfung zu Ende zu führen. Das Prüfungsrechtsverhältnis ist erst mit dem Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen der Prüfung beendet.Für weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Prüfungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Ich habe mein Studium abgeschlossen. Werde ich automatisch exmatrikuliert? 

Wenn Sie sich nicht selbst exmatrikulieren, werden Sie automatisch am Ende des Semesters, in dem Sie die letzte Prüfung abgelegt haben, exmatrikuliert (d.h. Ende September oder Ende März).

Ich muss nächstes Semester nur noch meine Abschlussarbeit schreiben. Muss ich mich trotzdem zurückmelden? 

Ja, Sie müssen immatrikuliert sein bis Sie Ihre Abschlussarbeit abgegeben und verteidigt haben. Sie müssen jedoch nicht auf die Benotung der Abschlussarbeit warten. Sie können sich direkt nach der Verteidigung exmatrikulieren. Wenn Sie sich innerhalb der ersten 4 Woche nach Beginn des Vorlesungszeitraums exmatrikulieren, bekommen Sie einen Teil der Gebühren erstattet. Weitere Informationen.