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Bundesausbildungsförderung – BaföG

Die Bundesausbildungsförderung – kurz BaföG genannt – ist eine Förderung des Bundes, um Schülern und Studenten aus finanziell schwächeren Elternhäusern eine adäquate Ausbildung zu ermöglichen. Ob BAföG-Anspruch besteht, lässt sich pauschal nicht sagen, da dies von mehreren Faktoren abhängt. Hierzu zählen beispielsweise die persönlichen Umstände sowie die Art der Ausbildung, die gefördert werden soll. Studierende der Universität Freiburg können sich beim Studentenwerk Freiburg zum Thema BaföG und Anspruch auf BaföG informieren.

 

Regelungen für den weiteren Erhalt von BaföG und Eignung

Vom 5. Fachsemester an wird eine Ausbildungsförderung für den Besuch einer höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, indem der Auszubildende

  • nach Beginn des 4. Fachsemesters eine ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegt, die bescheinigt,   dass der Auszubildende die üblichen Leistungen bis zum Ende des jeweiligen Fachsemesters erbracht hat. Hierbei wird von einem geordnetem Verlauf der Ausbildung ausgegangen.

 

Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Dies wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an dem Praktikum teilnimmt und bei Besuch einer höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennen lässt.

 

Bachelorstudiengänge der Technischen Fakultät

4. Fachsemester Nachweis von min. 60 ECTS-Punkten
6. Fachsemester Nachweis von min. 120 ECTS-Punkten

 

Masterstudiengänge der Technischen Fakultät

4. Fachsemester Nachweis von min. 60 ECTS-Punkten