Beendigung des Studiums/Exmatrikulation
Ich möchte mein Studium nicht fortsetzen. Wie kann ich mich exmatrikulieren?
Mit der Exmatrikulation endet der Studierendenstatus an der Universität. Die Exmatrikulation kann von allen Studierenden beim Studierendensekretariat beantragt werden. Bei einer Exmatrikulation auf Antrag erhält der/die Studierende eine Exmatrikulationsbescheinigung. Dem Antrag sind neben dem Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek (auf dem Antrag) auch das Studienbuch und die Unicard beizufügen. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam. Studierende, die die Universität vorzeitig verlassen wollen, beantragen im Studierendensekretariat die Exmatrikulation während der Rückmeldefristen. Näheres zur Exmatrikulation erfahren Sie auch in §16 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO).
Hinweise für Studierende, die sich in einem Prüfungsrechtsverhältnis befinden:
Mit der Exmatrikulation endet zwar die Mitgliedschaft in der Hochschule, die Exmatrikulation beendet jedoch nicht ein bestehendes Prüfungsrechtsverhältnis. Ungeachtet der Exmatrikulation ist daher eine einmal begonnene Prüfung zu Ende zu führen. Das Prüfungsrechtsverhältnis ist erst mit dem Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen der Prüfung beendet. Das endgültige Nichtbestehen bedeutet den Verlust des Prüfungsanspruches für das jeweilige Fache (Informatik, Embedded Systems Engineering, Sustainable Systems Engineering oder Mikrosystemtechnik)
Ich habe meinen Studiengang erfolgreich beendet. Werde ich nun automatisch exmatrikuliert?
Sofern Sie sich nicht selbst exmatrikulieren, werden Sie am Ende des jeweiligen Semesters, in dem Sie das Studium abgeschlossen haben exmatrikuliert.
Beispielfall:
Sie haben am 11. November 2017 den Abschluss in Ihrem Studiengang beanstanden. Sofern Sie die Exmatrikulation nicht selbst beantragen, werden Sie im März 2018 exmatrikuliert mit dem Grund "Exmatrikuliert zum ... wegen: Fehlende Rückm./Krankv.