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Häufig gestellte Fragen / FAQs

Diese Rubrik werden wir sukzessive mit Ihren Fragen befüllen. Gerne können Sie uns Wünsche unter corona-team@tf.uni-freiburg.de mitteilen.

 

Werden den Mitarbeiter*innen Masken zur Verfügung gestellt?

Die Universität hat über die Fa. WISMA/Uniklinik ein großes Kontingent an waschbaren Mund-Nasen-Abdeckungen aus 100% Baumwolle geordert, waschbar bis 95°. Sie können über die Einrichtungen bestellt und auch finanziert werden. Ein Paket enthält ein Set von 5 Masken, so dass ein arbeitstäglicher Wechsel möglich ist. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Masken@zv.uni-freiburg.de. Dort erhalten Sie auch das offizielle Bestellformular. Die Kosten sind von den bestellenden Einrichtungen zu tragen. Website: https://www.sicherheit.uni-freiburg.de/Corona%20PSA/Masken

Ich hatte Fieber, wann kann ich wieder an die TF kommen?

Im Fall von unklaren Symptomen eines grippalen Infektes sollte die Person den Hausarzt aufsuchen. Dieser kann beurteilen, ob ein Abstrich auf SARS-CoV2 nötig ist und auch ggf. therapeutische Maßnahmen veranlassen. 48 Stunden nachdem keine Symptomatik mehr besteht können Mitarbeitende wieder zum Dienst kommen.
(Stand 13.07.2020 / Dr. med. Veronika Vetter, Betriebsärztlicher Dienst)

Muss ich am Arbeitsplatz eine Maske tragen?

An Arbeitsplätzen kann darauf verzichtet werden, wenn der Abstand von 1.5 m in alle Richtungen eingehalten wird. So ist es auch im aktuellen Hygieneplan dargestellt. Im Stufenplan (der am 22.10.20 versendet wurde) wird das in Kürze korrigiert.
(Stand 28.10.20 / Petra Markmeyer-Pieles, Stabstelle Sicherheit)

Parkraumnutzung währen der aktuellen Corona-Lage / Bescheinigung

Parkplätze stehen Beschäftigten der Universität, deren persönliche Anwesenheit in den universitären Einrichtungen erforderlich ist, bis auf Weiteres kostenlos zur Verfügung. (siehe 2. Newsletter der Uni Freiburg vom 27.01.2020).

"Die Einrichtungen werden darum gebeten, für ihre der Präsenzpflicht unterliegenden Beschäftigten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen."

> Auf Rückfrage bei D.3 / Herr Preuß wurde geklärt, dass eine formlose Bescheinigung durch den/die jeweilige*n Leiter*in der Professur (Schreiben mit Hinweis auf die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit) ausgestellt werden kann.