Corona
Generelle Regelungen (kurz zusammengefasst)
"AHA – Atemschutz, Hygiene, Abstand"
-------------
Was sich auf dem Campus ändert
Ab dem 11. Januar 2021 tritt eine neue Verordnung zum Studienbetrieb in Kraft. Präsenzlehre bleibt weitgehend ausgesetzt.
(Letzte Aktualisierung 13.01.2021)
------------
Die Universität Freiburg hat ihre Hygenieordnung aktualisiert (Fassung 3.2 vom 01.12.2020)
(Letzte Aktualisierung am 01.12.2020)
-----------
Die Universität Freiburg hat ihre Hygieneordnung aktualisiert und einen Stufenplan beschlossen
(Letzte Aktualisierung am 22.10.2020, bzw. 06.11.2020 (Aktualisierter Stufenplan))
--------------
Nur mit Maske auf den Campus
Erweiterte Maskenpflicht für Studierende, Lehrende und alle anderen Anwesenden: Bei Veranstaltungen und im gesamten Studienbetrieb an der Universität Freiburg ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ab sofort und bis auf Weiteres angeordnet.
Erweiterte Maskenpflicht
Das durchgängige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist angeordnet
● ab Betreten von Universitätsgebäuden in allen Eingangsbereichen, Fluren, Durchgängen, Treppenhäusern, Aufzügen, Teeküchen und Sanitäranlagen,
● in allen Veranstaltungen in Präsenz, beispielsweise in Lehr- und Zulassungsveranstaltungen, schriftlichen und mündlichen Prüfungen, Erstsemesterveranstaltungen, Tagungen und Konferenzen,
● bei der Nutzung von Betriebseinrichtungen wie Bibliotheken, dem Rechenzentrum, der Freiburger Akademie für Universitäre Weiterbildung (FRAUW)
● sowie bei freien studentischen Arbeiten in den Räumlichkeiten der Universität.
Die Vorschrift gilt gleichermaßen für Studierende, Lehrende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle weiteren Anwesenden.
Weitere Informationen
- Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg im Breisgau über infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 16. Oktober 2020
- Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg zur Ausrufung der dritten Pandemiestufe vom 17. Oktober 2020
(Letzte Aktualisierung: 19.10.2020)
---------
- Der minimale Abstand zwischen zwei Personen muss ≥ 1,5 m sein, sowohl innerhalb der Gebäude als auch außerhalb auf dem Campus.
- Personen, die diesen Abstand nicht einhalten können, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- In den Korridoren oder Treppenhäusern der Gebäude muss immer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Regel gilt auch für Besucher, Lieferanten und Handwerker/Techniker.
- Ein Gesichtsschild ist keine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Flächen innerhalb von Gebäuden sollen regelmäßig gelüftet werden.
- Fahrstühle sollten zur gleichen Zeit nur von einer Person benutzt werden. Besser ist es, auf diese zu verzichten.
- Wenn jemand in Kontakt mit einer Person kommt, die COVID-19 hat oder Symptome dafür entwickelt, dann darf derjenige die Gebäude der Universität nicht betreten. Der oder die Vorgesetzte ist davon umgehend zu unterrichten.
(Letzte Aktualisierung: 25.06.2020)
-------
Die aktuelle Hygenieverordnung der Uni Freiburg finden Sie hier (Stand 09.07.2020)
Arbeitsorganisation (kurz zusammengefasst)
(Letzte Aktualisierung: 30.07.2020)
- Alle Arbeit, die im Home Office erledigt werden kann, sollte im Home Office erledigt werden. Der/Die Vorgesetzte sollte sich diesbezüglich flexibel zeigen.
- Home Office sollte allen Mitarbeiter*innen ermöglicht werden, die zu einer Hochrisikogruppe für eine COVID-19-Infektion zählen. Insbesondere Personen mit Vorerkrankung oder Immunschwächen, Schwangere und Stillende.
- Alle Sitzungen, die elektronisch erledigt werden können, sollten elektronisch durchgeführt werden.
- In Büros muss jedem Beschäftigten auf einem Dauerarbeitsplatz eine Fläche von mindestens 15 m² zur Verfügung stehen. Ausnahmen müssen offiziell genehmigt werden (z.B. nach Arbeitsplatzbegehung durch die Stabstelle Sicherheit).
- Büromaterial (Tische, Tastaturen, Mäuse, Stifte usw.) dürfen nur von einer Person benutzt werden. Ein Austausch ist nicht gestattet.
- Arbeitsflächen sollen regelmäßig gereinigt werden.
- Büros sollen regelmäßig gelüftet werden.
- Jede/r soll sich regelmäßig die Hände waschen.
- Der Campus der Technischen Fakultät ist offiziell für alle Personen gesperrt mit Ausnahme der Studierenden und Universitätsmitarbeiter*innen.
- Die Gebäude der Technischen Fakultät sind für berechtigte Personen wieder geöffnet.
- Gäste, Lieferanten und Handwerker/Techniker können in Begleitung die Gebäude betreten. Für diese gelten ebenfalls die Hygieneregeln (Abstand und Mund-Nasen-Bedeckung).