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Schritt für Schritt zur Promotion

An der Technischen Fakultät können Sie folgende Doktorgrade erwerben: Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.), oder Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.). 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Promotion gelangen.

Schritt 1: Formale Voraussetzungen prüfen

Für die Zulassung zu einer Promotion an der Technischen Fakultät müssen Voraussetzungen erfüllt sein, die in der Promotionsordnung beschrieben sind. Es ist sehr ratsam, sich frühzeitig mit diesen Zulassungsvoraussetzungen zu beschäftigen und zu prüfen, ob man diesen erfüllt oder ob man mit Auflagen im weiteren Prozess rechnen muss.

Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist, dass der/die Bewerber*in

1. einen qualifizierten Abschluss

a) eines Masterstudiengangs an einer deutschen Hochschule,

b) eines Studiengangs an einer deutschen Universität oder Pädagogischen Hochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder

c) eines auf einem grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengangs an einer deutschen Universität, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule mit Promotionsrecht

im Fach Informatik oder Mathematik, in einem ingenieurwissenschaftlichen Fach oder in einem naturwissenschaftlichen Fach erworben hat,

2. nicht bereits in demselben wissenschaftlichen Fach an einer anderen Fakultät oder Hochschule als Doktorand*in angenommen beziehungsweise zur Promotion zugelassen ist und nicht bereits in demselben wissenschaftlichen Fach an einer Hochschule eine entsprechende Doktorprüfung bestanden hat.

Schritt 2: Betreuungsperson finden

Zunächst müssen Sie eine*n Betreuer*in finden. Vortragen des Promotionswunsches beim zukünftigen Doktorvater/ Doktormutter, d.h. bei einem/einer Hochschullehrer*in der Fakultät. Diese*r muss bereit sein, die Promotion zu betreuen.

Schritt 3: Antrag auf Annahme als Doktorand*in

Bevor Sie mit der Promotionsarbeit beginnen, müssen Sie zunächst den Antrag auf Annahme als Doktorand*in über das Online-System Docata stellen. Nach Fertigstellung Ihres Antrags auf Annahme in Docata müssen Sie diesen ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit dem Lebenslauf und den Zeugniskopien sowie die Promotionsvereinbarung beim Promotionsausschuss der Technischen Fakultät einreichen.

Dies ist notwendig, um zu prüfen, ob Sie die allgemeinen Voraussetzungen zu einer Zulassung zur Promotion gemäß Promotionsordnung erfüllen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Uni-Account für das Online-System Docata freigeschaltet werden muss. Hier finden Sie die Infos über die Freischaltung des Uni Accounts.

Nach der Annahme durch die Fakultät müssen Sie sich durch Vorlage der Annahmebestätigung der Fakultät und mit dem Antrag auf Registrierung/ Immatrikulation im Studierendensekretariat (deutsche Promovierende) oder beim International Admission and Services (IAS) (internationale Promovierende) als Doktorand/in registrieren/ immatrikulieren lassen.

Schritt 4: Immatrikulation bzw. Registrierung an der Universität Freiburg

Seit dem 30. März 2018 müssen sich Promovierende gemäß § 38 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikulieren bzw. registrieren, nachdem sie an der Fakultät als Doktorand*in angenommen wurden. Zuständig hierfür ist das Service Center Studium. Weitere Informationen finden Sie hier.

Schritt 5: Monographie oder kumulative Dissertation?

Die Dissertation ist in der Regel als Monographie abzufassen. Auf Antrag kann der Promotionsausschuss auch die Einreichung mehrerer zusammenhängender wissenschaftlicher Arbeiten des Doktoranden/der Doktorandin als kumulative Dissertation zulassen.

Der Antrag auf kumulative Dissertation muss vor Einreichung der Dissertation gestellt werden.

Die Voraussetzung für eine kumulative Dissertation sind in § 8 Abs. 3  PromO 2016 geregelt. Insbesondere ist dort gefordert, dass die „zu einer kumulativen Dissertation zusammengefassten Arbeiten unter einer gemeinsamen wissenschaftlichen Fragestellung entstanden und in begutachteten, international anerkannten Fachzeitschriften oder im Falle der Informatik in Tagungsbänden international anerkannter Konferenzen publiziert oder zur Publikation angenommen sein [müssen]“ und dass „der Doktorand / die Doktorandin bei mindestens drei dieser Publikationen einen wesentlichen Beitrag geleistet haben [muss]“.

Der Promotionsausschuss prüft die erste Bedingung aktuell wie folgt.

Mikrosystemtechnik & Sustainable Systems Engineering: sind mindestens drei der Arbeiten in einem Journal dieser Liste erschienen, gilt die Bedingung als erfüllt.

Informatik: sind mindestens drei der Arbeiten in einer Konferenz oder einem Journal der Kategorie A/A* gemäß CORE’18 Ranking erschienen, gilt die Bedingung als erfüllt.

In allen anderen Fällen wird genauer geprüft und ggf. eine Stellungnahme des Betreuers / der Betreuerin eingeholt. Der Promotionsausschuss behält sich vor, im Einzelfall anders zu entscheiden.

Es wird betont, dass der § 8 Abs. 3 PromO 2016 und diese Vorgehensweise lediglich Mindeststandards abprüfen. Die eigentliche Qualitätsprüfung der Arbeit geschieht während der Begutachtung und bei der Disputation.

Schritt 6: Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Sobald Sie die Dissertation angefertigt haben, können Sie den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (§ 7 PromO) stellen. Richten Sie Ihren Antrag an den Promotionsausschuss der Technischen Fakultät und reichen Sie 4 Exemplare Ihrer Dissertation und eine digitale Version (als PDF) zusammen mit den im Dokument genannten Unterlagen bei Frau Baghi ein. Die PDF-Datei kann einfach per E-Mail als Anhang oder als Download-Link versendet werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie im Downloadbereich. Die Sitzungstermine des Promotionsausschusses finden Sie unter Termine.

Schritt 7: Ablaufplan

  1. Ihr Promotionsverfahren wird in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses behandelt. Diese Sitzung finden am Tag der nächsten geplanten Fakultätsratssitzung statt. In der vorlesungsfreien Zeit terminiert der Vorsitzende des Promotionsausschusses (der Dekan) weitere Sitzungen im typischen Abstand von einem Monat.
  2. In der Sie betreffenden Sitzung wird über die Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission befunden. Die Doktorandin / der Doktorand muss in Absprache mit der Betreuerin / dem Betreuer schon vorab einen konkreten, mit den betroffenen Personen abgestimmten Vorschlag für Zweitgutachter, Vorsitz und Beisitz machen.

    Im Fall externer vorgeschlagener Mitglieder ist es notwendig, dass Ihre Betreuerin/ Ihr Betreuer diese Vorschläge in der Sitzung mündlich vertritt oder zumindest stichhaltig und überzeugend schriftlich begründet. Sonst kann es sein, dass der Promotionsausschuss sich nicht in der Lage fühlt, eine Entscheidung zu treffen.

    Der Promotionsausschuss prüft die Vorschläge und behält dabei das Recht, eine ihm aus fachlichen und Promotionsordnung-relevanten Gründen besser geeignete Prüfungskommission zu definieren.

  3. Erst nachdem der Promotionsausschuss einer Prüfungskommission für Ihr Verfahren zugestimmt hat, werden die Gutachter zur Beurteilung Ihrer Arbeit aufgefordert. Diese haben in der Regel 2 Monate Zeit für die Erstellung ihres Gutachtens.
  4. Nachdem die Gutachten eingetroffen sind, folgt ein Umlauf unter den Professoren der TF, dessen Dauer mit 2 Wochen bzw. 3 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit bemessen ist. Erst danach kann die Prüfung stattfinden.
  5. Sobald die Gutachten eingegangen sind, wird der Promovend/ die Promovendin benachrichtigt, dass die Disputation stattfinden kann. Bitte den Termin mit der Prüfungskommission vereinbaren und Frau Baghi mitteilen.

 

Bitte beachten Sie:

  • Falls Sie schon vorab einen Prüfungstermin mit einer prospektiven (noch nicht genehmigten) Prüfungskommission vereinbart haben, so geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko. Der Promotionsausschuss wird sich nicht von scheinbar vollendeten Tatsachen beeindrucken lassen.
  • Es besteht keine Möglichkeit für beschleunigte Verfahren, welcher Art auch immer, z.B. Beschlüsse über Eröffnung von Promotionsverfahren im Umlauf etc. Das Dekanatssekretariat ist nicht mehr in der Lage, Sonderwünsche zu berücksichtigen.
  • Es ist daher Ihre eigene Aufgabe, den Abschluss Ihrer Promotion unter den gegebenen Randbedingungen weit vorausblickend zu planen.

 

Schritt 8: Disputation

In der Disputation, die in deutscher oder englischer Sprache abgehalten werden kann, verteidigt der Doktorand/die Doktorandin seine/ihre Dissertation vor der Prüfungskommission; er/sie soll dabei seine/ihre wissenschaftliche Qualifikation nachweisen. Die Disputation hat eine Dauer von etwa 90 Minuten; sie beginnt mit einem etwa 20-minütigen Bericht des Doktoranden/der Doktorandin über die Dissertation (§10 PromO).

Die Disputation ist universitätsöffentlich. Ca. 14 Tage vor der Disputation ergeht die Einladung an die Prüfungskommission.

Unmittelbar im Anschluss an die Disputation wird dem Promovenden/ der Promovendin die Gesamtnote mitgeteilt.

Schritt 9: Veröffentlichung der Dissertation

Nach der Disputation haben Sie ein Jahr Zeit, die Dissertation zu veröffentlichen (§ 13 PromO). Nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde, erhalten Sie die Promotionsurkunde und eine beglaubigte Kopie davon. Aktuell werden die Urkunden postalisch verschickt.

Bitte beachten Sie, dass das Siegel der Universität verwendet werden darf - Siehe auch Titelblatt Abschlussarbeiten auf der Seite der zentralen Universitätsverwaltung.

Auf der Rückseite des Titelblatts der Pflichtexemplare sind die Namen des Dekans/der Dekanin und der Gutachter/Gutachterinnen sowie als Tag der Promotion das Datum der mündlichen Prüfung anzugeben.

Hinweis zur elektronischen Veröffentlichung finden Sie auf den Seiten der Unibibliothek bei FreiDok Plus.