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Anerkennung von Leistungen

Ich habe bereits an einer anderen Hochschule Leistungen abgelegt

Wollen Sie Ihr an einem anderen Standort begonnenes Studium an der Technischen Fakultät fortsetzen oder planen Sie einen Fachwechsel verfahren Sie bitte so:

 

VOR DER EINSCHREIBUNG/UMSCHREIBUNG

  • kontaktieren Sie bitte die Studienfachberatung Ihres Faches
  • Ihre bereits erbrachten Leistungen werden überprüft, Ihnen wird eine Einstufungsempfehlung ausgestellt
  • diese legen Sie bitte bei der Einschreibung dem Studierendensekretariat vor

 

SIE SIND NUN EINGESCHRIEBEN, SO VERFAHREN SIE BITTE WEITER:

Beantragung der Anerkennung:

Reichen Sie das Anerkennungsformular, ein Transcript of Records (BEGLAUBIGTE KOPIE) und die Modul- und Lehrveranstaltungsbeschreibung PER POST beim Prüfungsamt ein.  

Sie können mit den Originalen Ihrer Dokumente auch auf das Prüfungsamt kommen, wir fertigen dann Kopien an.

 

Frist für die Beantragung der Anerkennung:

Der Antrag auf Anerkennung muss spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters gestellt werden.

Nach Eingang beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu acht Wochen.
Sie werden über den Bearbeitungsstatus informiert.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen nicht bearbeitet und an Sie zurück geschickt werden! 

Das Prüfungsamt leitet die Unterlagen an das für die Anerkennung zuständige Gremium, den Prüfungsausschuss, weiter. Der Prüfungsausschuss überprüft die Unterlagen, spricht die Anerkennung aus und erteilt einen entsprechenden Bescheid an den Studierenden. Hierbei gilt es Folgendes zu beachten:

Die Noten sind, soweit die Notensysteme übereinstimmen, zu übernehmen und nach Maßgabe der Prüfungsordnung in die Berechnung der Modulnoten und der Gesamtnote einzubeziehen. Stimmen die Notensysteme nicht überein, wird diese durch den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses für die anerkannte Prüfungsleistung unter Zugrundelegung der Bewertungsstufen festgesetzt. Sollte das entsprechende Notensystem in diesen Bewertungsstufen nicht zu finden sein, wird die Note mit der sogenannten "Bayrischen Formel" errechnet.

 

 

Ich habe bereits an der Universität Freiburg Leistungen abgelegt

 

Falls Sie einen Fachwechsel vornehmen wollen:

Kontaktieren Sie bitte Ihre Studienfachberatung frühzeitig, ob Sie eine sogenannte Einstufungsempfehlung dafür benötigen.

 

Falls nicht, verfahren Sie bitte direkt wie folgt:

Für Leistungen, welche Sie an der Albert-Ludwigs-Universität erbracht haben, reicht eine Leistungsübersicht, die Sie selbst als PDF aus HISinOne erstellen können, aus. Modulbeschreibungen sind ggf. auf Nachfrage nachzureichen. Für Leistungen, die bei uns an der Technischen Fakultät erbracht haben, ist selbst dieser Nachweis nicht notwendig. 

Bitte aber in jedem Fall die Tabelle (siehe Link unten) ausfüllen mit den Leistungen, welche Sie anerkannt haben möchten.

 

Frist für die Einreichung des Anerkennungsantrags:
Der Antrag auf Anerkennung muss bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters des gewählten Studiengangs gestellt werden.

 

Nach Eingang beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu acht Wochen.
Sie werden über den Bearbeitungsstatus informiert.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen nicht bearbeitet und an Sie zurück geschickt werden! 

Das Prüfungsamt leitet die Unterlagen an das für die Anerkennung zuständige Gremium, den Prüfungsausschuss, weiter. Der Prüfungsausschuss überprüft die Unterlagen, spricht die entsprechende Anerkennung aus und erteilt einen entsprechenden Bescheid an den/die Studierende/n.

 

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Ich komme zurück von meinem Auslandsaufenthalt

 

Einreichen für die Anerkennung der Leistungen müssen Sie:

  • das aktuellste und von beiden Seiten genehmigte Learning Agreement  (LA), oder die Anerkennungsvereinbarung, sofern Sie NICHT mit dem Erasmus-Programm unterwegs gewesen sind.
  • Leistungsübersicht der Auslanduniversität

 

Das Learning Agreement existiert inzwischen ausschließlich in digitaler Form.

Da das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuss (noch) keinen Zugriff auf das Mobility online-Portal haben, senden Sie bitte das aktuelle LA per E-Mail zu.

 

Ich habe meine Leistungsübersicht erhalten in digitaler Form:

  •  bitte dies dann per E-Mail an das Prüfungsamt senden, damit Verifikationscode und digitale Unterschriften überprüft werden können.  NICHT ausdrucken und zusenden.


Ich habe meine Leistungsübersicht  per Post zugesendet bekommen:

  •  dann reichen Sie bitte dies im Original ein.
    Einwurf Briefkasten oder Abgabe im Prüfungsamt, eine Zusendung per Post empfiehlt sich nicht.
    Wir fertigen dann Kopien an.

 

 Geben Sie im Anschreiben bitte die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes an.

 

Die Noten sind, soweit die Notensysteme übereinstimmen, zu übernehmen und nach Maßgabe der Prüfungsordnung in die Berechnung der Modulnoten und der Gesamtnote einzubeziehen. Stimmen die Notensysteme nicht überein, wird diese durch den/die Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses für die anerkannte Prüfungsleistung unter Zugrundelegung der Bewertungsstufen festgesetzt. Sollte das entsprechende Notensystem in diesen Bewertungsstufen nicht zu finden sein, wird die Note mit der sogenannten "Bayrischen Formel" errechnet.