Verfahren nach alter Promotionsordnung
Voraussetzungen
Eine angestrebte Promotion ist nur mit einer erfolgreich abgeschlossenen Diplom-, Master- oder Staatsexamensprüfung möglich und setzt die Annahme als Doktorand voraus.
Voraussetzung für die Annahme als Doktorand und für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist in ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
a) der Informatik oder
b) der Mikrosystemtechnik
Ersatzweise kann ein Studium der Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Ingenieurwissenschaften stehen.
Vorgehensweise / Hinweise
Zunächst müssen Sie einen Betreuer finden. Vortragen des Promotionswunsches beim zukünftigen Doktorvater, d.h. bei einem Hochschullehrer der Fakultät. Dieser muss bereit sein, die Promotion zu betreuen.
Bevor Sie mit der Promotionsarbeit beginnen, müssen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand an den Dekan der Fakultät stellen.
Bitte Lebenslauf und Zeugniskopien beifügen.
Dies ist notwendig, um zu prüfen, ob Sie die allgemeinen Voraussetzungen zu einer Zulassung zur Promotion gem. Promotionsordnung erfüllen.