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Promotionsordnungen

Auf dieser Seite finden Sie die aktuell gültige Promotionsordnung der Technischen Fakultät vom 30.09.2016, und die ältere Version vom 10.05.2000. Außerdem können Sie die Rahmenpromotionsordnung der Albert-Ludwigs-Universität sehen.

Wichtiger Hinweis zur Anwendung der Promotionsordnung:

Seit dem 1. Oktober 2016 ist eine neue Promotionsordnung für die Technische Fakultät rechtskräftig (PromO 2016). Gemäß den Übergangsbestimmungen (s. §27 der PromO) gilt für die Entscheidung, wer nach welcher Promotionsordnung promovieren kann, folgende Regelung:

  • Für angenommene Doktoranden*innen, die die Annahme als Doktorand*in vor dem 01. Okt. 2016 beantragt haben, gilt die PromO 2000, es sei denn, dass der Doktorand/die Doktorandin die Anwendung der PromO 2016 ausdrücklich beantragt.
     
  • Für angenommene Doktoranden*innen, die die Annahme als Doktorand*in nach dem 01. Okt. 2016 beantragt haben, gilt die PromO 2016. 
     
  • Für die Doktoranden*innen, die bisher keinen Antrag auf Annahme als Doktorand*in gestellt haben, gilt die PromO 2016.

 

 

Promotionsordnung vom 01. Okt. 2016

Promotionsordnung vom 10. Mai 2000

Rahmenpromotionsordnung der Albert-Ludwigs-Universität i.d.F. vom 27.10.2016