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Verfahren nach neuer Promotionsordnung

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist, dass der Bewerber/die Bewerberin

1. einen qualifizierten Abschluss

a) eines Masterstudiengangs an einer deutschen Hochschule,

b) eines Studiengangs an einer deutschen Universität oder Pädagogischen Hochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder

c) eines auf einem grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengangs an einer deutschen Universität, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule mit Promotionsrechtim Fach Informatik oder Mathematik, in einem ingenieurwissenschaftlichen Fach – insbesondere der Mikrosystemtechnik – oder in einem naturwissenschaftlichen Fach erworben hat,

2.    nicht bereits in demselben wissenschaftlichen Fach an einer anderen Fakultät oder Hochschule als Doktorand/Doktorandin angenommen beziehungsweise zur Promotion zugelassen ist und nicht bereits in demselben wissenschaftlichen Fach an einer Hochschule eine entsprechende Doktorprüfung bestanden hat.

Vorgehensweise / Hinweise

Zunächst müssen Sie einen Betreuer finden. Vortragen des Promotionswunsches beim zukünftigen Doktorvater, d.h. bei einem Hochschullehrer der Fakultät. Dieser muss bereit sein, die Promotion zu betreuen.


Bevor Sie mit der Promotionsarbeit beginnen, müssen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand an den Dekan der Fakultät stellen.

Bitte Lebenslauf und Zeugniskopien beifügen.
Dies ist notwendig, um zu prüfen, ob Sie die allgemeinen Voraussetzungen zu einer Zulassung zur Promotion gem. Promotionsordnung erfüllen.

Formulare / Downloads