Prüfungen: Antrag an den Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ein Gremium, das über Anträge und Widersprüche entscheidet. Sowohl einen Antrag als auch einen Widerspruch stellen Sie in Briefform mit handschriftlicher Unterschrift und Datum.
Bei einem Widerspruch widersprechen Sie einem erhaltenden Bescheid. Hierfür haben Sie vier Wochen Zeit.
Ein Antrag kann zum Beispiel ein Antrag auf Nachteilsausgleich sein. Für den Antrag auf Anerkennung von Leistungen nutzen Sie bitte das Formular auf unsere Webseite.
Der Prüfungsausschuss tagt einmal im Monat. Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis Ihres Antrags oder Widerspruchs per Post.
Die Adresse, an die Sie Ihren Antrag oder Widerspruch senden, ist die Adresse des Prüfungsamtes.
Sie können den Antrag auch direkt in den Briefkasten des Prüfungsamtes an der Technischen Fakultät (Geb. 101) einwerfen.