Promotionsverfahren nach neuer PromO
Weitere Informationen:
- Voraussetzungen
- Vorgehensweise
- Antrag auf Annahme
- Abgabe der Dissertation
- Ablaufplan zur Promotion
- Informationen für Absolventen einer Fachhochschule
- Antrag auf Annahme
- Promotionsvereinbarung
- Eröffnung des Promotionsverfahrens
- Eidesstattliche Versicherung
- Neue Promotionsordnung ab 1.10.2016
- Veröffentlichung
- Muster Titelblatt Dissertation
- Laufzettel
1. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist, dass der Bewerber/die Bewerberin
1. einen qualifizierten Abschluss
a) eines Masterstudiengangs an einer deutschen Hochschule,
b) eines Studiengangs an einer deutschen Universität oder Pädagogischen Hochschule mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit oder
c) eines auf einem grundständigen Studiengang aufbauenden Studiengangs an einer deutschen Universität, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule mit Promotionsrecht im Fach Informatik oder Mathematik, in einem ingenieurwissenschaftlichen Fach – insbesondere der Mikrosystemtechnik – oder in einem naturwissenschaftlichen Fach erworben hat,
2. nicht bereits in demselben wissenschaftlichen Fach an einer anderen Fakultät oder Hochschule als Doktorand/Doktorandin angenommen beziehungsweise zur Promotion zugelassen ist und nicht bereits in demselben wissenschaftlichen Fach an einer Hochschule eine entsprechende Doktorprüfung bestanden hat
Vorgehensweise
Zunächst müssen Sie einen Betreuer finden. Vortragen des Promotionswunsches beim zukünftigen Doktorvater, d.h. bei einem Hochschullehrer der Fakultät. Dieser muss bereit sein, die Promotion zu betreuen.
2. Antrag auf Annahme
Bevor Sie mit der Promotion beginnen, müssen Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand an den Dekan der Fakultät stellen. Bitte Lebenslauf und Zeugniskopien sowie die Promotionsvereinbarung beifügen.
Dies ist notwendig, um zu prüfen, ob Sie die allgemeinen Voraussetzungen zu einer Zulassung zur Promotion gem. Promotionsordnung erfüllen.
3. Abgabe der Dissertation
Richten Sie Ihren Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (§ 7 PromO) an den Dekan der Technischen Fakultät und reichen Sie 5 Exemplare Ihrer Dissertation zusammen mit den im Dokument genannten Unterlagen ein.
Ablaufplan
- Ihr Promotionsverfahren wird in der nächsten Sitzung des Promotionsausschuss behandelt. Diese Sitzung
finden am Tag der nächsten geplanten Fakultätsratssitzung statt. In der vorlesungsfreien Zeit terminiert der Vorsitzende des Promotionsausschuss (der Dekan) weitere Sitzungen im typischen Abstand von einem Monat.
In der Sie betreffenden Sitzung wird über die Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission befunden. Hierbei ist es hilfreich, wenn schon vorab ein konkreter, mit den betroffenen Personen abgestimmter Vorschlag für Zweitgutachter, Vorsitz und Beisitz vorliegt.
Im Fall externer vorgeschlagener Mitglieder ist es notwendig, dass Ihr Betreuer diese Vorschläge in der Sitzung mündlich vertritt oder zumindest stichhaltig und überzeugend schriftlich begründet. Sonst kann es sein, dass der Promotionsausschuss sich nicht in Lage fühlt, eine Entscheidung zu treffen. - Erst nachdem der Promotionsausschuss einer Prüfungskommission für Ihr Verfahren zugestimmt hat, werden die Gutachter zu ihrer Beurteilung Ihrer Arbeit aufgefordert. Diese haben in der Regel 2 Monate Zeit für
die Erstellung ihres Gutachtens.
Nachdem die Gutachten eingetroffen sind, folgt ein Umlauf unter den Professoren der TF, dessen Dauer mit 2 Wochen bzw. 3 Wochen (gemäß neuer Promotionsordnung in der vorlesungsfreien Zeit) bemessen ist. Erst danach kann die Prüfung ggf. stattfinden.
- Sobald die Gutachten eingegangen sind, wird der Promovend benachrichtigt, dass die Disputation stattfinden kann. Bitte den Termin mit der Prüfungskommission vereinbaren und Frau Baghi mitteilen.
- Die Disputation ist universitätsöffentlich. Ca. 14 Tage vor der Disputation ergeht die Einladung an die Prüfungskommission. Die Disputation dauert ca. 90 Minuten, sie beginnt mit einem etwas 20-minütigen Bericht des Doktoranden/der Doktoranin über die Dissertation (§10 PromO)
- Unmittelbar im Anschluss an die Disputation wird dem Promovenden die Gesamtnote mitgeteilt.
- Veröffentlichung der Dissertation innerhalb eines Jahres nach der Promotion (§ 13 PromO).
- Nachdem die Dissertation veröffentlicht wurde, erhält der Promovend 2 beglaubigte Kopien der Promotionsurkunde. Die Originale werden anlässlich des Alumni-Festes Anfang Januar und Juli überreicht.
Bitte beachten Sie:
- Falls Sie schon vorab einen Prüfungstermin mit einer prospektiven (noch nicht genehmigten) Prüfungskommission vereinbart haben, so geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko. Der Promotionsausschuss wird sich nicht von scheinbar vollendeten Tatsachen beeindrucken lassen.
- Es besteht keine Möglichkeit für beschleunigte Verfahren, welcher Art auch immer, z.B. Beschlüsse über Eröffnung von Promotionsverfahren im Umlauf etc. Das Dekanatssekretariat ist nicht mehr in der Lage, Sonderwünsche zu berücksichtigen.
- Es ist daher Ihre eigene Aufgabe, den Abschluss Ihrer Promotion unter den gegebenen Randbedingungen weit vorausblickend zu planen.
Veröffentlichung
Nach der Disputation haben Sie ein Jahr Zeit, die Dissertation zu veröffentlichen (§ 13 PromO).
Bitte beachten Sie, dass das Siegel der Universität wieder verwendet werden darf - s. auch Titelblatt Abschlussarbeiten auf der Seite:
https://www.zuv.uni-freiburg.de/service/cd/download/dokumente
Informationen zur Veröffentlichungspflicht
Hinweis zur elektronischen Veröffentlichung finden Sie auf den Seiten der Unibibliothek bei freidok