Sie sind hier: Startseite Forschung Habilitation

 

Habilitation

 

Bei Fragen zu Habilitationen, wenden Sie sich bitte an:

Moses_Eva_16x9  Eva Moses
  Georges-Köhler-Allee 101
  Raum 101 02 030
  Telefon: +49 761 203 8080
  E-Mail:

 

 

Allgemeine Informationen zur Habilitation

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet der Technischen Fakultät. Aufgrund der erfolgreichen Habilitation wird die Lehrbefugnis für ein bestimmtes wissenschaftliches Fach verliehen. Habilitationsfächer der Technischen Fakultät sind Informatik,  Mikrosystemtechnik und Nachhaltige Technische Systeme.

Habilitationsleistungen sind:

  1. Eine Habilitationsschrift oder wissenschaftliche Veröffentlichungen, aus denen die Eignung des/der Bewerbers*in zu der den Professoren aufgegebenen Forschungstätigkeit hervorgeht.
  2. Ein wissenschaftlicher Vortrag, der die Lehrbefähigung erkennen lässt, mit anschließender Aussprache. 
    (siehe Handreichung zum Habilitationsvortrag)
  3. Eine studiengangbezogene Lehrveranstaltung zum Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung. 

Voraussetzungen

Der/die Bewerber*in muss einen Doktorgrad einer deutschen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule oder einen gleichwertigen akademischen Grad einer ausländischen Hochschule besitzen.
 

Ablaufplan

Bevor Sie offiziell Ihr Habilitationsgesuch stellen und das Habilitationsverfahren eröffnet wird, sollten Sie sich der Fakultät vorstellen. Wenden Sie sich dazu bitte zuerst an /dendie Dekan*in, mit folgenden Unterlagen (die Sie später auch für Ihr offizielles Habilitationsgesuch benötigen):

  •  Lebenslauf
  •  Verzeichnis der Publikationen (ein Link auf ein Google Scholar Profil ist ausreichend, sofern es von Fehlern bereinigt ist)
  • Verzeichnis der gehaltenen Lehrveranstaltungen (mit Angabe des Titels der Veranstaltung, des Semesters, der Semesterwochenstunden und Ihres Anteils daran, falls die Lehrveranstaltung von mehreren Personen verantwortet wurde).


Ihr Anliegen wird dann in der nächstmöglichen Professorenrunde des zu Ihrem Fach gehörigen Instituts (Informatik, IMTEK oder INATECH) und in der nächsten darauffolgenden Dekanatssitzung behandelt (beide Sitzungen finden in der Regel zweiwöchentlich statt). Wenn keine Bedenken bestehen, werden Sie zu einem 30-minütigen Vortrag vor dem Habilitationsausschuss (dem alle Professorinnen und Professoren der Fakultät angehören) eingeladen, in dem Sie Ihr Arbeitsgebiet und insbesondere Ihre Forschungsleistung seit der Promotion vorstellen. Anschließend gibt es ca. 15 Minuten Zeit für Fragen und im Anschluss daran wird sich der Habilitationsausschuss für ca. 15 Minuten beraten. Der/die Dekan*in kann Ihnen dann am selben Tag noch Mitteilung geben, ob die Fakultät die Einreichung eines Habilitationsgesuchs befürwortet. Die Vortragstermine liegen in der Regel donnerstags von 15 - 16 Uhr, in der Regel am ersten Donnerstag des Monats.

  • Habilitationsgesuch
    Das Habilitationsgesuch reichen Sie beim Vorsitzenden des Habilitationsausschuss (Dekan*in) ein.


Eine Vorlage für das Habilitationsgesuch finden Sie hier: Habilgesuch

 Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Kopie der Promotionsurkunde
  • Habilitationsschrift ( 5-fach)
  • Verzeichnis der Publikationen
  • Verzeichnis der gehaltenen Lehrveranstaltungen
  • Versicherungen und Erklärungen gem. der Habilitationsordnung
  • drei Themenvorschläge für den wissenschaftlichen Vortrag gem. § 5 der Habilitationsordnung

Eröffnung des Habilitationsverfahren durch den Habilitationsausschuss und Bestellung der Gutachter*innen. Der Habilitationsausschuss bestellt wenigstens 2 Professoren*innen zur Begutachtung (wenigstens ein/e Professor*in davon muss auswärtig sein). Die Gutachter*innen erstellen ihr Gutachten innerhalb von 2 Monaten mit der Empfehlung, ob die Habilitationsleistung angenommen oder abgelehnt  werden soll oder ob das Verfahren befristet ausgesetzt werden soll.

Die Gutachten, die Habilitationsschrift mit Lebenslauf und das Verzeichnis über wissenschaftliche Veröffentlichungen werden dem Habilitationsausschuss zur Kenntnis gegeben (mind. 2 höchstens 8 Wochen). In diesem Zeitraum sind Stellungnahmen möglich.

Beschluss des Habilitationsausschusses über Anerkennung oder Ablehnung der schriftlichen Habilitationsleistung.

Mündliche Habilitationsleistung

Der Habilitationsausschuss wählt hierzu eines der drei vorgeschlagenen Themen für den wiss. Vortrag aus. Der/die Vorsitzende teilt das Thema und den Termin des Vortrages wenigstens 3 Wochen vorher dem/der Bewerber*in mit.
Unmittelbar nach Ende der Aussprache nach dem Vortrag beschließt  der Habilitationsausschuss über die Anerkennung oder Ablehnung der mündlichen Habilitationsleistung.

Handreichung zum Habilitationsvortrag  

 

Nachweis pädagogisch-didaktischer Eignung

Der/die Vorsitzende bestimmt (im Benehmen mit dem/der Bewerber*in) die studiengangbezogene Lehrveranstaltung und zeigt diese dem Habilitationsausschuss an oder Habilitationsausschuss kann den Nachweis als erbracht ansehen.

Vollzug der Habilitation

Der Habilitationsausschuss beschließt über die Bezeichnung des Fachs. Der/die Vorsitzende informiert den/die Bewerber*in über das Ergebnis und den Rektor über die abgeschlossene Habilitation.

Verleihung der Lehrbefugnis

Verleihung der Lehrbefugnis durch Urkunde gem. § 20 Abs. 4. Der Habilitationsausschuss bestimmt diejenigen wiss. Fächer, auf welche sich die Lehrbefugnis erstreckt (Beschluss).

Habilitationsordnung

Habilitationsordnung