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Prüfungen: Notenverbesserung

Notenverbesserung in den Bachelorstudiengängen

In den Bachelorstudiengängen wird den Studierenden die Möglichkeit gewährt, drei bestandene studienbegleitende Prüfungsleistung zur Notenverbesserung zu wiederholen. Diese Wiederholung zur Notenverbesserung ist an folgende Regeln und Voraussetzungen gebunden:

  • Prüfungsleistungen in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung können verbessert werden.
  • Von der Verbesserung ausgenommen ist die Bachelorarbeit.
  • Die Anzahl der Module, die verbessert werden können, ist begrenzt.
  • Die Erstprüfung muss jeweils spätestens in dem im Studienplan vorgesehenen Semester stattgefunden haben.
  • Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin also im darauffolgenden Semester erfolgen.
  • Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung ist vom Studierenden über die Online-Anmeldung anzumelden
  • Gewertet wird die jeweils bessere Note.

Spezifische Regelungen aus den Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge:

  • Embedded Systems Engineering – Bachelor of Science PO-Version 2018

Bis zu drei bestandene Prüfungsleistungen in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung, die innerhalb der ersten fünf Fachsemester spätestens zu dem nach dem Studienplan dafür vorgesehenen Termin erbracht wurden, können zum Zwecke der Notenverbesserung jeweils einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist jeweils im nächsten regulären Prüfungstermin abzulegen. Gewertet wird jeweils die Prüfungsleistung mit der besseren Note.

  • Informatik – Bachelor of Science PO-Version 2018

Bis zu drei bestandene Prüfungsleistungen in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung, die innerhalb der ersten fünf Fachsemester spätestens zu dem nach dem Studienplan dafür vorgesehenen Termin erbracht wurden, können zum Zwecke der Notenverbesserung jeweils einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist jeweils im nächsten regulären Prüfungstermin abzulegen. Gewertet wird jeweils die Prüfungsleistung mit der besseren Note.

  • Mikrosystemtechnik – Bachelor of Science PO-Version 2018

Bis zu drei bestandene Prüfungsleistungen in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung, die innerhalb der ersten fünf Fachsemester spätestens zu dem nach dem Studienplan dafür vorgesehenen Termin erbracht wurden, können zum Zwecke der Notenverbesserung jeweils einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist jeweils im nächsten regulären Prüfungstermin abzulegen. Gewertet wird jeweils die Prüfungsleistung mit der besseren Note.

  • Sustainable Systems Engineering – Bachelor of Science PO-Version 2018

Bis zu drei bestandene Prüfungsleistungen in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung, die innerhalb der ersten fünf Fachsemester spätestens zu dem nach dem Studienplan dafür vorgesehenen Termin erbracht wurden, können zum Zwecke der Notenverbesserung jeweils einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist jeweils im nächsten regulären Prüfungstermin abzulegen. Gewertet wird jeweils die Prüfungsleistung mit der besseren Note. 

Notenverbesserung in den Masterstudiengängen

In den aktuellen Masterstudiengängen (ab Prüfungsordnung 2020) wird den Studierenden die Möglichkeit gewährt, eine bestandene studienbegleitende Prüfungsleistung zur Notenverbesserung zu wiederholen. Diese Wiederholung zur Notenverbesserung ist an folgende Regeln und Voraussetzungen gebunden:

  • Prüfungsleistungen in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung können verbessert werden.
  • Von der Verbesserung ausgenommen ist die Masterarbeit.
  • Die Anzahl der Module, die verbessert werden können, ist begrenzt.
  • Die Erstprüfung muss jeweils spätestens in dem im Studienplan vorgesehenen Semester stattgefunden haben.
  • Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin also im darauffolgenden Semester erfolgen.
  • Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung ist vom Studierenden über die Online-Anmeldung anzumelden.
  • Gewertet wird die jeweils bessere Note.

Spezifische Regelungen aus den aktuellen Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge:

  • Embedded Systems Engineering – Master of Science PO-Version 2021

Höchstens eine bestandene Prüfungsleistung in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung kann zum Zwecke der Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist im nächsten regulären Prüfungstermin und spätestens im dritten Fachsemester abzulegen. Gewertet wird die Prüfungsleistung mit der besseren Note.

  • Informatik – Master of Science PO-Version 2020

Höchstens eine bestandene Prüfungsleistung in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung kann zum Zwecke der Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist im nächsten regulären Prüfungstermin und spätestens im dritten Fachsemester abzulegen. Gewertet wird die Prüfungsleistung mit der besseren Note.

  • Microsystems Engineering – Master of Science PO-Version 2021

Höchstens eine bestandene Prüfungsleistung in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung kann zum Zwecke der Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist im nächsten regulären Prüfungstermin und spätestens im dritten Fachsemester abzulegen. Gewertet wird die Prüfungsleistung mit der besseren Note.

  • Mikrosystemtechnik – Master of Science PO-Version 2021

Höchstens eine bestandene Prüfungsleistung in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung kann zum Zwecke der Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist im nächsten regulären Prüfungstermin und spätestens im dritten Fachsemester abzulegen. Gewertet wird die Prüfungsleistung mit der besseren Note

  • Sustainable Systems Engineering – Master of Science PO-Version 2021

Höchstens eine bestandene Prüfungsleistung in Form einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung kann zum Zwecke der Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist im nächsten regulären Prüfungstermin und spätestens im dritten Fachsemester abzulegen. Gewertet wird die Prüfungsleistung mit der besseren Note..