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PO-Änderung August 2009

Elfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (PDF)
Amtliche Bekanntmachung der Universität Freiburg, Nr. 65, S. 297 - 321, 27.08.2009
Änderung im Bereich der Bachelorarbeit und Ihrer Präsentation, Änderung der ECTS-Punkte im integrativen BOK-Bereich, Ergänzung von Modulen im Wahlbereich

Änderung von ECTS-Punkten

Aufgrund des neuen Studiengangs Bachelor of Science in Embedded Systems Engineering und einiger Änderungen bei Modulen der Mathematik war es von Nöten, die ECTS-Punkte anzupassen. Folgende ECTS-Punkte wurden geändert:

Modul alte ECTS-Punkte neue ECTS-Punkte
Mathematik 1 6 8
System Design Projekt 3 4
Reinraumlaborkurs 2 5 4
Kurse vom ZfS insgesamt 10 8

Die ECTS-Punkte wurden bei allen derzeit noch eingeschriebenen Studierenden korrigiert.
Durch einen technischen Fehler wurde beim Update auf die neuen ECTS-Punkte ein Freiversuch eingetragen. Es gibt für diese Module aber keinen Freiversuch. Die Daten wurden entsprechend korrigiert!

Erweiterung des Modulangebots im Wahlbereich

Das Angebot im Wahlbereich wurde erweitert. Zusätzlich zu den Modulen
"Praktische Üburngen Chemie", Biomaterialien", "Qualitätsmanagement", "Produktionstechniken", "Einführung in die Programmierung (Informatik)", "Integrierte Schaltungen" und "Mikrocomputertechnik" werden folgende weitere Module angeboten:

  • Biologie für MST mit 3 ECTS
    Angeboten immer im Wintersemester von den IMTEK-Lehrstühlen

  • Modul aus einem fachfremden Gebiet mit 3 - 6 ECTS
    Sie haben die Möglichkeit ein Modul mit einem Umfang von 3 - 6 ECTS aus einem anderen Bachelor of Science oder Bachelor of Arts - Studiengang, z.B. aus der Mathematik, Physik, Chemie, Biologie... oder aus den Geisteswissenschaftenzu belegen und die dazugehörige Modulprüfung abzulegen.
    Folgende Bedingungen müssen Sie beachten:
    - Das Modul muss eine Prüfungsleistung (d.h. es gibt eine Prüfung und eine Benotung) sein! Ein Studienleistung (d.h. nur bewertet mit bestanden oder nichtbestanden) aus einem fachfremden Gebiet ist nicht möglich.
    - Es ist nur ein Modul aus einem fachfremden Bachelor of Science oder Bachelor of Arts - Studiengang wählbar!
    - Kurse des Sprachlehrinstituts oder des Zentrums für Schlüsselqualifikationen sind NICHT wählbar!
    - Für das fachfremde Modul gilt die gleiche Wiederholungsregelung wie für die anderen Wahlmodule der Mikrosystemtechnik!
    - Sofern das andere Fach eine Vorbedingung für dieses Modul (z.B. ein Praktikum, ein Seminar) fordert, müssen Sie dieses unter Umständen zusätzlich noch erfüllen!

    Die Prüfungsanmeldung erfolgt in diesem Falle wie gewohnt über das Online-Portal. Sofern das gewählte Wahlmodul nicht in der Auswahl bei der Prüfungsanmeldung erscheint, melden Sie sich bitte beim Prüfungsamt. Die Liste wird im Laufe der kommenden Semester aufgebaut, da derzeit noch nicht absehbar ist, welche Module am Interessantesten für MSTler sind.
Änderung bei Bildung der Gesamtnote im Wahlbereich

Nach Erreichen von mindestens 24 ECTS-Punkten im Bereich Wahlmodule kann eine zusätzliche Lehrveranstaltung zur Notenverbesserung belegt werden. Für die Ermittlung der Gesamtnote wird in diesem Fall die schlechteste Modulnote aus dem Wahlbereich gestrichen.

Die Anmeldung zur Modulprüfung für dieses weitere Modul kann in diesem Falle nicht online erfolgen. Bitte melden Sie sich mittels des entsprechenden Vordrucks während der Anmeldephase schriftlich beim Prüfungsamt an.

Änderung zur Erbringung von Zulassungskriterien

Es können Studienleistungen zur Zulassung zur Modulprüfung gefordert werden. Diese werden im Falle einer Wiederholung der Prüfungsleistung des Moduls anerkannt und müssen nicht nochmals wiederholt werden.

Dies bedeutet also folgendes:

  • Sie besuchen im Wintersemester die Vorlesung MST Bauelemente und erwerben die Zulassungskriterien, bestehen jedoch die dazugehörige Modulprüfung nicht (1. Versuch).
  • Es erfolgt eine automatische Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin im Sommersemester (1. Wiederholungsversuch), Sie können jedoch aufgrund von Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen.
  • Aus diesem Grunde verschiebt sich die Anmeldung auf das kommende Wintersemester (1. Wiederholungsversuch) in welchem die Veranstaltung wieder angeboten wird. Sie müssen aufgrund der o.g. Regelung die Zulassungskriterien nicht nochmals erfüllen, sondern können einfach zu Abschlussprüfungsleistung gehen.